Der Betriebsrat
bremst nicht.
Er möchte ja.
Er schützt die Belegschaft – das ist seine Aufgabe, und er nimmt sie ernst. Das Programm muss ihm die Zustimmung ermöglichen. Diese Seite legt offen, was HSflow erhebt, was technisch ausgeschlossen ist und was Sie prüfen sollten, bevor Sie zustimmen.
Zwei Absätze.
Einer greift, einer nicht.
Wir stellen das offen dar, weil Sie es ohnehin prüfen werden – und weil ein Anbieter, der Mitbestimmung kleinredet, kein guter Anbieter ist.
Bei HSflow stellt sich diese Frage gar nicht: Es wird nichts gespeichert, das sich einer Person zuordnen ließe. Kein Schlüssel, keine Rohdaten, keine Zuordnung. Es existiert nichts, das rückgängig gemacht werden könnte.
Das Bundesarbeitsgericht hat das am 13. August 2019 bestätigt (1 ABR 6/18). Wir behandeln HSflow ausdrücklich als mitbestimmungspflichtiges Verfahren nach diesem Absatz.
Sie sind nicht ausgeschlossen – Sie sitzen weiter am Tisch, nur an einem anderen. Über das Verfahren bestimmen Sie mit, über Wiederholungsintervalle und Dokumentation ebenso. Was wegfällt, ist die Aufgabe, monatelang Schutzklauseln gegen etwas zu verhandeln, das technisch nicht eintreten kann.
Der übliche Ablauf – Präsentation, Bedenken, Pilotphase, Widerstand, Ende – entsteht daraus, dass jemand Daten sehen will, die Sie nicht herausgeben dürfen. Diese Verhandlung entfällt hier, weil es die Daten nicht gibt. Sie müssen nichts abwehren. Sie können gestalten.
Ein Instrument, das bereits erfüllt, was Sie sonst erkämpfen müssten.
Sie müssen es nicht
nur zulassen.
Sie können es verlangen.
Das Betriebsverfassungsgesetz stellt Sie zwischen zwei Pflichten. Die meisten Instrumente machen daraus einen Konflikt. Dieses nicht.
HSflow erhebt die Belastung des Arbeitssystems, nicht den Zustand einzelner Menschen. Es entstehen keine personenbezogenen Daten, keine Profile, keine Vergleichbarkeit. Damit erfüllen Sie Ihre Überwachungspflicht, ohne Ihre Schutzpflicht zu verletzen.
Das macht HSflow zu einem Instrument, das Sie dem Betrieb aktiv vorschlagen können – nicht zu einem, dem Sie nach langer Prüfung widerwillig zustimmen.
Sechs Fragen,
die Sie jedem Anbieter
stellen sollten.
Nicht nur uns. Diese Fragen entscheiden darüber, ob ein Erhebungsinstrument für Beschäftigte sicher ist.
Der Verlust ist nicht
das gescheiterte Projekt.
Es ist die Zeit dazwischen.
Präsentation, Pilotphase, Bedenken, Ende. Dann der nächste Anbieter. In vielen Häusern ist das der Ablauf – dreimal im Jahr. Was in dieser Zeit passiert, steht in keiner Auswertung.
Was hineingehört –
und was ausgeschlossen wird.
Wir stellen die Unterlagen bereit, die Sie für die Verhandlung brauchen: Verfahrensbeschreibung, Datenflussdiagramm, Auftragsverarbeitungsvertrag und die datenschutzrechtliche Einordnung.
Ohne Zahlen bleibt
Belastung Meinung.
Betriebsräte kennen die Fälle: die Abteilung, in der ständig jemand ausfällt. Die Schicht, aus der niemand mehr wechseln will. Was fehlt, ist der Nachweis – und ohne ihn bleibt es bei Einzelgesprächen.
Eine anonyme, methodisch dokumentierte Messung verschiebt die Beweislast. Sie macht sichtbar, was Beschäftigte längst wissen, und zwar in einer Form, die im Gespräch mit der Geschäftsführung trägt.
Fragen Sie uns,
bevor Sie zustimmen.
Wir sprechen gern direkt mit Betriebsräten – auch ohne Beteiligung der Arbeitgeberseite. Unterlagen zur Prüfung stellen wir vorab bereit.