Keine Buchung
ohne Beleg.
Der Nachhaltigkeitsbericht ist Bestandteil des Lageberichts. Er wird extern geprüft. Für die Angaben zu betroffenen Gemeinschaften verlangt der Standard Wirksamkeit und messbare Ziele, nicht die Absicht, etwas Gutes zu tun. S3beleg liefert die Zahlen dafür, aus Schulen im Einzugsgebiet Ihres Unternehmens.
Beim Blitzer ist die Kontrolle Zufall.
Hier nicht.
Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts ist gesetzlich vorgeschrieben. Es schaut also mit Sicherheit jemand hin, und zwar jemand, der ein Urteil abgeben muss. Drei Schritte führen von dort zu den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.
Richtlinie (EU) 2022/2464
Was im Gesetz steht.
Nicht, was jemand darüber schreibt. Die Verweise führen ausschließlich auf die amtlichen Fassungen.
| Vorschrift | Was sie regelt | Rechtsfolge |
|---|---|---|
| § 334 HGBBußgeldvorschriften | Ordnungswidrigkeit bei Verstößen gegen die Vorschriften über den Lagebericht und die nichtfinanzielle Berichterstattung. | Geldbuße bis 50.000 Euro. In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 bis 500.000 Euro. Für kapitalmarktorientierte Gesellschaften gelten nach den Absätzen 3 und 3a höhere Rahmen, bis zu zehn Millionen Euro oder fünf Prozent des Jahresumsatzes. |
| § 335 HGBOrdnungsgeld | Verfahren des Bundesamts für Justiz, wenn die Offenlegung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt. | Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro. Wird die Sechswochenfrist nicht genutzt, wird die Verfügung wiederholt, so lange, bis offengelegt ist. |
| § 331 HGBUnrichtige Darstellung | Straftatbestand für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen, die die Verhältnisse im Lagebericht unrichtig wiedergeben oder verschleiern. Nummer 1 nennt den Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung ausdrücklich. | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bei Leichtfertigkeit bis zu einem Jahr. |
Zur Einordnung: § 331 HGB setzt eine unrichtige oder verschleiernde Darstellung voraus, keine dünne Datenlage. Eine Angabe, die als Schätzung gekennzeichnet und begründet ist, ist etwas anderes als eine erfundene Zahl. Genau deshalb lohnt es sich, für jede Angabe eine Unterlage zu haben.
Der Standard fragt nach Wirkung.
Nicht nach Absicht.
Die meisten Unternehmen berichten ihr gesellschaftliches Engagement als Fließtext mit einer Spendensumme. Der Standard verlangt an zwei Stellen etwas anderes.
Warum Schulen vor Ort
überhaupt dazugehören.
ESRS S3 heißt „Betroffene Gemeinschaften“. Wer darunterfällt, steht im Standard selbst. Der erste dort genannte Fall ist die Nachbarschaft Ihrer eigenen Standorte.
„communities living or working around the undertaking’s operating sites, factories, facilities or other physical operations, or more remote communities affected by activities at those sites“
ESRS S3, Paragraph 9 Buchstabe a · Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, Anhang I
Ein Unternehmen und eine Schule am selben Ort sind damit kein konstruierter Zusammenhang, sondern der im Standard beschriebene Regelfall.
Eine Klasse. Ein Schuljahr.
Zahlen, die man prüfen kann.
Sie übernehmen die Patenschaft für eine Schulklasse in Ihrem Einzugsgebiet. Wir führen das Programm durch, messen vorher und nachher und übergeben Ihnen die Auswertung in einer Form, die Sie Ihrem Abschlussprüfer vorlegen können.
Und was nicht.
Ein Beleg trägt eine Buchung. Er ersetzt nicht die Entscheidung, ob gebucht wird, und nicht das Urteil darüber, ob es richtig war. Genauso hier.
Stand dieser Seite: August 2026
Die CSRD ist als Richtlinie in Kraft. Das deutsche Umsetzungsgesetz, über das die genannten Vorschriften auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert werden, befindet sich zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch im Gesetzgebungsverfahren. Die §§ 331, 334 und 335 HGB gelten bereits heute für den Lagebericht und die nichtfinanzielle Erklärung.
Die überarbeiteten ESRS wurden am 3. Juli 2026 von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt angenommen und lagen zuletzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vor. ESRS S3 bleibt darin ein eigenständiger Standard. Die Erstanwendung ist für das Geschäftsjahr 2027 vorgesehen, für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz.
Diese Seite gibt den Stand der Rechtslage in Deutschland wieder und dient der Information. Sie ist keine Rechtsberatung und keine steuerliche Beratung. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an Ihren Abschlussprüfer, Ihren Steuerberater oder Ihre Rechtsabteilung.
Reden wir über
Ihren Standort.
Sagen Sie uns, wo Sie sitzen und wie viele Klassen Sie sich vorstellen. Wir prüfen, welche Schulen in Ihrem Einzugsgebiet in Frage kommen, und sagen Ihnen offen, ob die Daten zu Ihrer Wesentlichkeitsanalyse passen.